Krankenfahrten

Wir führen für Sie durch, z. B.:

 

Vom Arzt verordnete Krankenfahrten - mit oder ohne Rollstuhl - können von uns direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden, sofern uns eine korrekt ausgestellte „Verordnung einer Krankenbeförderung“ übergeben wird, die bei Behandlungsfahrten vorab von der Krankenkasse genehmigt wurde. Evtl. muss hier ein Eigenanteil gezahlt werden.

 

Sollten Sie von der Zuzahlung des gesetzlichen Eigenanteils befreit sein, halten Sie bitte ihren Befreiungsausweis bereit.

 

Selbstverständlich  erbringen wir ebenso gern Ihre Fahrten ohne eine Transportverordnung, die auf privater Ebene stattfinden.

 

Individuelle Absprachen zur Beförderung sind jederzeit möglich.